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AGB

1 Allgemeines

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden oder sonstigen Vertragspartnern – im folgenden Kunden genannt – und KreaTief®. Manuela Haß. Nordallee 10. 54292 Trier – im Folgendem Agentur genannt – sowie die durch die Agentur ausgeführten Leistungen, Dienste, Werke und sonstigen Agenturleistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen.

 

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

 

2 Präsentation

2.1 Für den Fall, dass vereinbart wurde, vor Auftragserteilung/Vertragsschluss eine unentgeltliche Präsentation durchzuführen und erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag beziehungsweise kommt kein Vertragsschluss zustande, so bleiben alle Leistungen der Agentur im Eigentum der Agentur. Sämtliche Schutzrechte, Urheberrechte und sonstige Rechte stehen ausschließlich der Agentur zu. Wurde keine Unentgeltlichkeit vereinbart, sind Leistungen der Agentur anlässlich einer Präsentation angemessen zu vergüten.

 

2.2 Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur nicht berechtigt, die Inhalte einer Präsentation – in welcher Form auch immer – zu nutzen, zu verwenden, in seinem Besitz zu belassen oder ausgehändigte Unterlagen oder Konzepte weiterzugeben. Dieses Verbot umfasst sämtliche Arbeiten, Arbeitsergebnisse und Leistungen, einschließlich des in ihr verwendeten Know-hows, gleichgültig ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dieses Verbot gilt auch für Teile der Präsentation, welche durch Dritte erstellt worden sind. Der Kunde ist zur unverzüglichen Rückgabe von Unterlagen, Datenträgern etc. an die Agentur verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Agentur sämtliche Rechte vor. Es wird insbesondere auf Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche hingewiesen.

 

3 Aufträge, Leistungen und Honorar

3.1 Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden werden durch Auftragserteilung und die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Abschluss eines gesonderten Agenturvertrages abgeschlossen. Die Vertragsdauer wird in jedem Einzelfall gesondert vereinbart.

 

3.2 Liegt die Leistung der Agentur in einer kontinuierlichen Beratung, gilt ohne besondere Vereinbarung eine Vertragslaufzeit von einem Jahr, welche sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, sofern die Parteien nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Jahreszeitraums schriftlich kündigen. Vorzeitig kann ein derartiger Beratungsvertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei in der Regel eine Abmahnung vorherzugehen hat. Wird aus wichtigem Grund gekündigt, ohne dass die Agentur diesen Grund zu vertreten hat, steht der Agentur das volle Honorar ohne Abzug für etwaige ersparte Aufwendungen oder Leistungen zu. Hat die Agentur den wichtigen Grund zu vertreten, richtet sich die Vergütung nach der bis dahin erbrachten Leistung.

 

3.3 Die Höhe des Honorars ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien und im Übrigen aus den Honorarsätzen der Agentur. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern die MwSt.-Regelung greift.

 

3.4 Fremdkosten, die durch Auftragserteilung an Dritte entstehen, sind im Angebot grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Kosten werden entweder von der Agentur gesondert in Rechnung gestellt oder vom Kunden unmittelbar mit dem Auftragnehmer abgerechnet, sofern der Auftrag im Namen und für Rechnung des Kunden erteilt wurde.

 

3.5 Fremdkosten, also Kosten und Auslagen, wie z. B. Druck- und Vervielfältigungskosten, Anmietungen, Bewirtungskosten, Kosten für die Ausstattung von Veranstaltungsräumen etc., werden unter Aufschlag einer Pauschale von 15 Prozent an den Kunden weiterberechnet. Die Agentur ist berechtigt, die Weiterberechnung von Drittleistungen, bei Projekten, deren Rechnungsvolumen 2.500,– Euro überschreitet, die Rechnung des Lieferanten beziehungsweise Dritten direkt an den Kunden weiterzugeben.

 

3.6 Die bei im Rahmen der Vertragserfüllung anfallenden Reisekosten (insbesondere Flug- und Fahrtkosten, Übernachtungen, Spesen) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

3.7 Wurde kein Festpreis vereinbart, ist die Agentur berechtigt, die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung aufgeführte Vergütung nach billigem Ermessen der allgemeinen Preissteigerung anzupassen.

 

3.8 Sonstige Steuern, öffentliche Abgaben, Zölle, sonstige Sonderkosten, Sonderkosten durch nachträgliche Änderungswünsche oder Sonderkosten durch Nichterfüllung der zeitlichen Vorgaben etc. entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

 

3.9 Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

 

3.10 Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist die Vergütung zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Danach gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils am Anfang eines Monats für den vorhergehenden Monat. Nachforderungen aufgrund von Drittleistungen oder sonstigen noch nicht berücksichtigten Leistungen sind hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

3.11 Auf Anforderung der Agentur ist der Kunde zu Abschlagszahlungen verpflichtet, welche dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen und/oder einem Projektzeitplan entsprechen. Ziffer 3.7 bleibt hiervon unberührt.

 

3.12 Eine Aufrechnung des Kunden mit bestrittenen beziehungsweise nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge wegen bestrittener beziehungsweise nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, sofern Mängelrügen geltend gemacht werden.

 

3.13 Ergeben sich nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsgegenstandes oder des Inhalts oder Umfanges der Spezifikation des Auftragsgegenstandes, hat der Kunde auch für hierdurch entstehende Mehrkosten entsprechend den vereinbarten Honoraren beziehungsweise den Honorarsätzen der Agentur aufzukommen. Dies gilt ohne besondere Nachricht der Agentur für Honorarsteigerungen bis zu 25 %. Bei Steigerungen ab 25 % teilt die Agentur den Anfall von Mehrkosten mit. Eine solche Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn die Erweiterung oder Änderung des Vertragsgegenstandes oder der Inhalt oder Umfang der Spezifikationen vom Kunden beauftragt werden.

 

3.14 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.

 

3.15. Sollte ein Auftrag in gesetzlich zulässiger Weise abgebrochen werden, werden die bis dahin entstandenen Leistungen und Kosten vollumfänglich abgerechnet. Im Falle von Pauschalvereinbarungen werden mindestens 90 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der bis dahin angefallenen Fremdkosten fällig.

 

4 Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm beizubringenden und/oder zu beschaffenden Informationen, Materialien, Unterlagen und Daten fristgerecht, unverzüglich und vollständig an die Agentur zu liefern. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Folgen oder Schäden, welche aus der Verletzung dieser Pflicht des Kunden entstehen. Etwaige Lieferfristen der Agentur verlängern sich bei verspäteter Übermittlung entsprechend.

 

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von der Agentur vorgelegten Entwürfe unverzüglich zu überprüfen und freizugeben. Eine Haftung der Agentur für vom Kunden übersehene Fehler besteht nicht.

 

4.3 Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter, welche aus der Verletzung der in Ziffern 4.1 und 4.2 resultieren, frei.

 

5 Lieferzeit

5.1 Etwaige Lieferzeiten werden zwischen der Agentur und dem Kunden gegebenenfalls individuell vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen entsprechend Ziffer 4.1 dieser Geschäftsbedingungen sowie bei Ereignissen, wie höherer Gewalt, Streik, Aussperrung und dem Eintritt anderer unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Einflusses der Agentur liegen, sofern sie die Fertigstellung und Auslieferung beeinflussen. Dies gilt auch, soweit solche Ereignisse bei von der Agentur beauftragten oder involvierten Dritten vorliegen.

 

5.2 Sollte sich die Agentur in Verzug mit der Lieferung befinden, hat der Kunde der Agentur eine angemessene Nachfrist zu setzen. Für Verzugsschäden haftet die Agentur nach Maßgabe der Ziffer 6 nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen bleiben unberührt.

 

6 Haftung und Schutzrechte und Nutzungsrechte

6.1 Eine Haftung der Agentur für die rechtliche, insbesondere presse-, urheber-, wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vom Kunden genehmigten Arbeiten wird ausgeschlossen, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es obliegt darüber hinaus ausdrücklich dem Kunden, die vorgelegten Arbeiten juristisch zu überprüfen. Die Agentur nimmt keine Rechtsprüfung vor. Sollte die Agentur in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde sie von allen Kosten sowie Ansprüchen Dritter frei.

 

6.2 Der Kunde stellt die Agentur ebenfalls von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der PR- oder Marketingmaßnahme mitgeteilt hat.

 

6.3 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde haftet für die Genauigkeit und die Richtigkeit der schriftlich gelieferten Informationen.

 

6.4 Soweit nach der Gesetzeslage eine Haftung der Agentur für Mangelschäden in Betracht kommen sollte, ist diese ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden, die auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auch für den auf einfache Fahrlässigkeit beruhenden vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden gehaftet.

 

6.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Agentur auf die Deckungssumme einer betrieblichen Haftpflichtversicherung begrenzt.

 

6.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt in Gewährleistungsfällen ein Jahr ab Gefahrübergang.

 

6.7 Die vom Kunden zur Bearbeitung und Verwertung übergebenen Vorlagen werden von der Agentur unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde hierzu berechtigt ist und sämtliche erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

 

6.8 Nutzungsrechte werden dem Kunden im jeweils vereinbarten Umfang, jedoch nicht ausschließlich, übertragen. Die Übertragung ist begrenzt auf den Auftragszweck. Das Recht zur Änderung oder Weiterübertragung an Dritte wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

 

7 Namensnennung

7.1 Die Agentur ist berechtigt, ihren Namen und/oder ihr Logo auf den Leistungsgegenständen anzubringen. Die Art und Weise wird mit dem Kunden in Zweifelsfällen abgesprochen.

 

8 Eigentumsvorbehalt, aufschiebende Bedingung

8.1 Die Agentur behält sich das Eigentum an den Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien vor.

 

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Agentur zur Zurücknahme berechtigt und der Kunde verpflichtet, den Leistungsgegenstand herauszugeben.

 

8.3 Nutzungsrechte werden von der Agentur an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung übertragen, dass diese erst dann erworben werden, wenn die gesamte Vergütung erfolgt ist.

 

8.4 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware und die im Voraus abgetretenen Forderungen oder sonstiger im Eigentum der Agentur stehender Sachen ist die Agentur unverzüglich zu unterrichten. Für eine Intervention notwendige Unterlagen sind unverzüglich an die Agentur auszuhändigen.

 

8.5 Entwürfe, Vorlagen, Skizzen oder sonstige Arbeitsmittel, welche die Agentur im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt oder anfertigen lässt, verbleiben in ihrem Eigentum. Eine Pflicht zur Herausgabe oder Aufbewahrung besteht nicht.

 

9 Abtretungsverbot

9.1 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit der Agentur entstehen, wird ausgeschlossen.

 

10 Sonstiges

10.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der Agentur. Das Risiko des Transports trägt der Kunde. Die Gefahr geht im Falle der Lieferung mir der Übergabe an eine Transportperson auf den Kunden über. Der Kunde übernimmt die Transport- und Verpackungskosten. Auf Wunsch des Kunden schließt die Agentur eine Transportversicherung ab. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

 

10.2 Sollte eine Bestimmung einer Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Übrigen dann so auszulegen, dass die beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen in rechtlich zulässiger Weise möglichst erreicht werden. Gleiches gilt bei ergänzungsbedürftigen Lücken einer Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.2 Gerichtsstand ist Trier.

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Stand: März 2023

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